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Die Würde des Menschen ist unantastbar

Ich will ein bisschen was schreiben über die Würdelosigkeit des deutschen Sozialsystem. Dazu verlinke ich mal ein paar Artikel, was Richter unter Verletzung ihrer Würde verstehen. Zum Beispiel https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/ordnung-muss-sein-auch-im-gerichtssaal/wuerde-des-gerichts-eine-reine-geschmackssache_206_163042.html wo zum Beispiel der Kleidungsgeschmack vom OLG Stuttgart (v. 8.5.2007, 1 Ws 126-127/07) erwähnt wird. Das laute Zuschlagen der Tür des Gerichtssaals stellt eine schuldhafte Verletzung der Würde des Gerichts dar. (OLG Zweibrücken NJW 05, 611 oder  OLG Rostock OLGR 06, 149). Auch das Verlangen das Verhalten des Richters zu protokollieren, dass der Vorsitzende vorübergehend seinen Kopf auf die Hand gestützt hatte (OLG Schleswig SchlHA 02, 148) , kann die Würde des Gerichts verletzen.  Auch das bloße Reden kann eine Verletzung der richterlichen Würde darstellen: „Das trotz mehrerer Ermahnungen fortgesetzte Reden des Betroffenen außerhalb seines Rechts zur Äußerung oder zur Befragung, das die Verhandlungsleitung durch die Vorsitzende und die Vernehmung der Zeugen störte, stellt objektiv eine als Ungebühr anzusehende grobe Störung der für eine Hauptverhandlung notwendigen Ordnung dar.“ http://www.rechtslupe.de/strafrecht/ungebuehr-und-die-ordnungsmittel-3106865

Aufgrund solcher Urteile bin ich mir ziemlich sicher, dass ich die Würde des Gerichts verletzten würde, wenn ich zu einer Verhandlung erscheinen würde und den Richter auffordern würde, mir ein Dokument zu zeigen, dass er anwesend ist. Zurecht frägt sich der Richter denn dann, was das denn soll. Wir stehen ja beide im selben Gerichtssaal und ein Dokument zu fordern, dass er anwesend sei, sei doch etwas absurd. Leider bin ich kein Jurist, aber einem Juristen könnten dann noch ein paar Paragraphen einfallen, mit denen er den Richter auf hohem Niveau trollen könnte. Doch ein Jurist würde, das sicherlich nicht tun, da er sich des Schmerzensgeldes von tausend Euro für die Verletzung der Würde des Gerichtes sicherlich bewusst wäre. Nähmen wir mal an ich würde mich mit dem Richter bereits zehn Minuten darüber streiten, ob er nun anwesend wäre und schon der Dialog darüber führt die Tatsache an sich ja bereits ad absurdum. In diesen zehn Minuten hätte er mich also dann mehrmals ermahnt, dass ich die Würde des Gerichts verletzen würde, wenn ich weiter so fortfahren würde. Derweil ist doch mein Begehr ganz simpel, könnte man behaupten, denn ich will ja nur ein Dokument vom Richter, das mir beweist, dass er anwesend ist. Vielleicht gerate ich ja vor einem milden Richter, dem das zu bunt wird und er stellt mir tatsächlich ein solches Dokument aus, dass er vor 10 Minuten anwesend war. Möglicherweise war ihm das noch nicht Verletzung der Würde des Gerichts genug. Aber wenn ich jetzt daher käme und sagen würde, das die Gerichtsverhandlung nicht beginnen könnte, weil ich keinen Beweis hätte, dass der Protokollant anwesend ist, spätestens dann würde der Richter mich verdonnern.

Es ist ein hypothetischer Fall, aber ich will versuchen darzustellen, warum ich meine, dass das deutsche Sozialsystem sich gegenüber den Menschen so verhält, wie jenes Erscheinen vor Gericht und letztlich die Würde eines jeden Menschen verletzt.

Offensichtlich ist es ja der Fall, dass der Erschienene und der Richter sich am selben Ort befinden und der Beweis vollkommen erbracht ist.

Nun Frage ich Euch, wie es ausschaut, wenn Arbeitslosenversicherung vom Arbeitgeber an das Arbeitsamt abgeführt worden ist, ob es dann der Fall ist, dass der Arbeitnehmer arbeitslosengeldversichert war? Natürlich bestünde die Möglichkeit, dass ein Arbeitgeber nicht gezahlt hat, aber es bestünde ja auch die Möglichkeit dass der Richter nicht vor mir steht. Es ist ganz einfach, entweder hat der Arbeitgeber Geld in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt oder eben nicht. So wie der Richter eben vor einem steht oder nicht.

Das deutsche Sozialsystem behandelt das aber nicht so simpel. Wenn du oder sonst wer ein vollständig ausgefüllten Arbeitslosengeldantrag abgibst und alle Unterlagen eingereicht hast, ausser der Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III Fassung BA II 2-04.15 von deinem letzten Arbeitgeber, dann wird eine Bearbeitung – sprich der Beginn der Gerichtsverhandlung verweigert. Klassischerweise erhält man vom letzten Arbeitgeber seine Arbeitsbescheinigung erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnis. Das ist wohl je nach Firma 5 bis 15 Tage nach Beendigung. Auf Untätigkeit kann man erst nach 6 Monaten klagen. Das alles wäre gar nicht so schlimm, wenn nicht nach dem Satz: „Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind.“ stünde „Solange Sie kein Arbeitslosengeld erhalten sind Sie durch die Bundesagentur für Arbeit nicht kranken- und pflegeversichert.“ steht.

Welche Unterlagen werden also nun verlangt? Nun das eine Arbeitslosenversicherung bezahlt worden ist von dem Arbeitgeber, der die Arbeitsbescheinigung ausstellen soll. Nehmen wir mal an der Arbeitgeber hätte tatsächlich nicht bezahlt, warum sollte er dann sich selbst hinhängen und auch noch eine Arbeitsbescheinigung ausstellen? Nehmen wir an der Arbeitgeber hat bezahlt, steht der Richter nun vor mir oder nicht? Es ist unerheblich ob der Richter vor mir steht oder nicht, ich will ein Dokument darüber sehen, dass der Richter vor mir steht. Warum nur könnte sich der Richter dadurch in seiner Würde verletzt sehen? Warum nur empfinde ich das Vorgehen das Arbeitsamtes vollkommen würdelos und entwürdigend mit der gleichzeitigen Drohung auf Entzug der Krankenversicherung?

Aber ich weiß die Würde des Menschen gilt nur noch für Parlamentarier, Beamte und Richter, der Rest der Menschheit kann gestohlen bleiben. SCNR