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Gedanken zu einer pseudonymen Mitgliedschaft

Erstmal kurz den rechtlichen Sachverhalt wie ich dazu komme.

§ 35 Bundesdatenschutzgesetz sagt “ sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich“ und § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen der Abgabenordnung verlangt die Speicherung von Daten. Hierbei steht da unter anderem „sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.“. Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verursacht personenzuordbare Quittungen und Geschäftsvorfälle mindestens sonstige Unterlagen sind und somit einen Buchungsvorfall auslösen. Tritt ein Mitglied nun aus und verlangt die Löschung seiner Daten, so ist dies zumindest wegen dieser Unterlagen solange sie aufbewahrt werden müssen nicht möglich. Das Finanzamt wird so argumentieren, dass das Mitglied ja möglicherweise seinen Mitgliedsbeitrag und Spenden in seiner Steuererklärung angegeben hat und es somit auch einem sachverständigen Dritten möglich sein muss, das nachzuvollziehen.

Wie nun aus dem Dillemma herauskommen? Daten die nicht anfallen müssen, können auch nicht gespeichert werden. Einnahmen aus Mitgliedsbeitragen könnten auch dann noch einem Mitglied zugeordnet werden, wenn die Personendaten nicht erfasst sind. Es wäre wohl nur schwierig umzusetzen. Aber nun dann wenn Zahlungsvorgänge von Personendaten entkoppelt wären, könnte eine Löschung der Personendaten mit Austritt erfolgen. Allerdings könnten auf keine Spendenbescheinigung oder Mitgliedsbescheinigungen mit den Personendaten ausgestellt werden, denn sonst würde die Aufbewahrungspflichten nach AO wohl wieder greifen.

Wenn nun für ein Mitglied ein Buchungskonto mit einem Schlüssel eingerichtet wird, der sich mit einem Schatzmeisterschlüssel auf bezahlt oder nicht bezahlt setzen lässt, die Mitgliedsverwaltung und das Mitglied zwar den Schlüssel kennt um die Zahlung anzuweisen, dann kann die Mitgliedsverwaltung zwar prüfen, ob jemand bezahlt hat und stimmberechtigt ist, aber im Buchungskonto steht statt den Mitgliedsdaten nur ein anonymer Schlüssel. Der Schatzmeister kann zwar dann keine Spendenbescheinigungen oder Quittungen mit Personendaten ausstellen, aber er kann sagen, dass dieser oder jener Schlüssel bezahlt hat.

Die Mitgliedsverwaltung braucht die Daten nur so lange, solange ein Mitglied Mitglied ist und könnte bei einem Austritt die Daten löschen.

Ob das juristisch wirklich geht und haltbar ist, weiß ich nicht, aber deswegen mache ich mal diesen Blogpost draus, damit man darüber mal nachdenken kann.